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Info
§ 1: Geltung der Bedingungen
Die Dienstleistungen der Firma DAT VIDEO-FOTO Service erfolgen ausschlie?lich aufgrund dieser Geschaftsbedingungen. Sofort nach Abschlie?en des Vertrags mit der Firma DAT VIDEO-FOTO Service gelten diese Geschaftsbedingungen.
§ 2: Vertragsabschluss
Angebote sind - auch bezuglich Preisangaben - unverbindlich. Au?erdem sind jegliche Anderungen vorbehalten. Anderungen und Erganzungen sind nur dann gultig, wenn die Firma DAT VIDEO-FOTO Service sie schriftlich bestatigt.
§ 3: Preise
Der Auftraggeber tragt die Verpackung - und Versicherungskosten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem tatsachlichen/vereinbartem Termin der Lieferung mehr als 6 Monate, so gelten die Preise der Firma DAT VIDEO-FOTO Service, die zu dieser Zeit aktuell sind.
Ubersteigen diese allerdings die Preise zur Zeit des Vertragsabschlusses um mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt sich des Vertrags zu entziehen.
§ 4: Lieferzeiten
Die Nachbearbeitungszeit eines Films kann saisonbedingt bis zu 8 Monaten beanspruchen. In den meisten Fallen nur 4 - 6 Monaten. Bei Lieferverzogerungen, die von DAT VIDEO-FOTO Service zu vertreten sind, betragt die vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist zwei Wochen,
die mit Eingang der Nachfristsetzung bei DAT VIDEO-FOTO Service beginnt.
§ 5: Gewahrleistung
Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert DAT VIDEO-FOTO Service Ersatz oder bessert nach. Dies ist nur gewahrleistet, wenn der Auftraggeber sofort (spatestens 14 Tage nach Erhalt der Ware)
bei Bemerken des Mangels die Firma DAT VIDEO-FOTO Service schriftlich informiert.Die mangelhaften oder beschadigten Liefergegenstande mussen der Firma DAT VIDEO-FOTO Service zur Besichtigung vorgezeigt werden, ansonsten kann kein Ersatz oder keine Verbesserung gewahrleistet werden.
Bei unzureichenden Informationen uber Erwartungen und Wunsche des Auftraggebers, haftet die Firma DAT VIDEO-FOTO Service nicht fur den Liefergegenstand.
In diesem Falle besteht die Moglichkeit der Nachbesserung, der Preis ist allerdings in vorher besprochener Hohe vollstandig zu bezahlen. Bildqualitat kann nur bei vorausgesetzter Beleuchtung gewahrleistet werden.
§ 6: Haftungsbegrenzung
Schadensersatzanspruche wegen Vertragsverletzung, etc. sind ausgeschlossen, wenn nicht vorsatzlich oder grob fahrlassig gehandelt wurde. Schadensanspruche und Gewahrleistung sind nicht auf Dritte ubertragbar. Fur die Fotos, Musik und Videos, die der Auftraggeber zur Verfugung stellt, wird keine Haftung ubernommen.
§ 7: Eigentumsvorbehalt
Bis zur Vollendung aller Dienstleistungen behalt sich die Firma DAT VIDEO-FOTO Service das Eigentumsrecht der Ware vor. Der Auftraggeber darf bis zum Termin der Vollendung nicht uber die Vorbehaltsware verfugen. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers,
wie z.B der Zahlverzogerung, ist die Firma DAT VIDEO-FOTO Service berechtigt die Vorbehaltsware auf seine Kosten zuruckzunehmen. Kopieren der Filme, die auf den Videokassetten oder auf den DVDs und Bluray-Disc befindlich sind, sind nur der Firma DAT VIDEO-FOTO Service erlaubt.
§ 8: Zahlung
Nach Abschluss des Drehtags/Shootings, der Rechnungssumme sofort zu bezahlen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zuruck, so gilt: bis 14 Tage nach Vertragsabschluss 20%;
bis 1 Monat vor vereinbartem Termin 50% und danach 80% der Rechnungssumme zu bezahlen.
§ 9:Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Fur alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma DAT VIDEO-FOTO Service und dem Auftraggeber gilt das deutsche Recht. Soweit der Auftraggeber des Handelsgesetzbuches, juristische Person des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches Sondervermogen ist,
ist Bayreuth ausschlie?licher Gerichtsstand fur alle sich aus dem Vertragsverhaltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden, Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschaftsbedingungen oder eine Bestimmung in erganzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Ubrigen nicht beruhrt.
§ 10: Urheberrechtsverletzung
Sollten nach, wahrend oder vor den Foto- oder Videoaufnahmen gegebenenfalls Gebuhren aufkommen (z.B. GEMA-Gebuhr, Gebuhr wegen Urheberrechtsverletzung), so haftet der Arbeitgeber dafur.


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